Die ordnungsgemäße Verkehrsabsicherung ist ein zentrales Element der öffentlichen Sicherheit. Verkehrssicherungen nach RSA 21 spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Als Unternehmen im Bereich Halteverbot und Verkehrsabsicherung in Lüneburg legen wir besonderen Wert auf die rechtskonforme Umsetzung dieser Vorschriften. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) dienen uns als verbindliche Grundlage bei der Planung und Durchführung jeder Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum.
Diese Regelwerke schützen nicht nur Verkehrsteilnehmer, sondern auch Arbeiter und Bauverantwortliche. Sie geben klare Vorgaben, wie wir Arbeitsstellen mit temporären Verkehrsregelungen absichern. Dabei entstehen Lösungen, die den Verkehrsfluss aufrechterhalten und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards erfüllen.
Verkehrsabsicherung und Zweck der RSA 21

Verkehrssicherungen nach RSA 21 sind keine freiwillige Maßnahme, sondern ein verbindlicher Teil der Straßenverkehrssicherungspflicht. Die RSA 21 legt fest, wie wir Arbeitsstellen an innerstädtischen Straßen, Landstraßen und Autobahnen sachgerecht absichern. Sie basieren auf der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und werden bundesweit einheitlich angewendet.
Der Hauptzweck dieser Richtlinien liegt in der Reduzierung von Unfallrisiken. Durch ihre konsequente Anwendung vermeiden wir gefährliche Situationen für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass der Verkehrsfluss auch bei umfangreichen Baustellen möglichst wenig beeinträchtigt wird. In Lüneburg setzen wir die RSA 21 daher nicht nur ein, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil sie sich in der Praxis bewährt hat.
Ein zentraler Bestandteil der RSA 21 sind die sogenannten Regelpläne. Diese visualisieren typische Verkehrssituationen und zeigen, wie wir Absicherungen standardisiert und effizient aufbauen. Dadurch minimieren wir Abstimmungsaufwand mit Behörden und sorgen für eine schnelle Umsetzung.
Inhalt und Aufbau der Regelpläne zur Verkehrssicherung
In der Praxis arbeiten wir eng mit den in der RSA 21 enthaltenen Regelplänen. Diese stellen standardisierte Absicherungsszenarien dar. Sie unterscheiden zwischen verschiedenen Straßentypen, Verkehrsaufkommen und örtlichen Gegebenheiten. So können wir für nahezu jede Baustellensituation den passenden Regelplan auswählen und anwenden.
Die Regelpläne zur Verkehrssicherung nach RSA 21 beschreiben unter anderem, wie wir Verkehrszeichen, Absperrungen, Warnleuchten und Fahrbahnmarkierungen richtig platzieren. Dabei spielen die Sichtbeziehungen, Tageslichtverhältnisse sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit eine wichtige Rolle.
Durch die klare Struktur der RSA 21-Regelpläne können wir die Absicherung zügig und einheitlich vornehmen. Auch bei kurzfristigen Maßnahmen ist so eine schnelle Reaktion möglich. Für Gemeinden wie Lüneburg bedeutet das: weniger Störungen im Alltag, mehr Sicherheit im Straßenbild.
Weitere Informationen über die aktuellen Regelwerke finden Sie beispielsweise auf rsa-online.
Anwendung der Verkehrssicherungen nach RSA 21 in der Praxis
In Lüneburg und Umgebung sichern wir regelmäßig Halteverbotszonen und Baustellen nach den Vorgaben der RSA 21 ab. Hierbei legen wir besonderen Wert auf rechtssichere Genehmigungen, professionelle Ausstattung und korrekte Aufstellung aller Elemente. Unser geschultes Personal kennt die relevanten Vorschriften und sorgt dafür, dass jede Maßnahme vollständig mit den RSA-Vorgaben übereinstimmt.
Bei kurzfristigen Einsätzen, etwa bei Umzügen oder Anlieferungen mit Halteverbot, greifen wir ebenfalls auf die Prinzipien der Verkehrssicherung zurück. Dabei achten wir stets darauf, dass der Fuß- und Radverkehr nicht gefährdet wird und keine unnötigen Verkehrsbehinderungen entstehen.
Wir stimmen uns eng mit den zuständigen Behörden der Stadt Lüneburg ab. Auf Basis der Regelpläne planen wir den konkreten Aufbau und holen die entsprechenden Genehmigungen ein. Durch diesen abgestimmten Ablauf sichern wir Ihnen als Kundin oder Kunde eine reibungslose Umsetzung zu.
Warum wir auf Verkehrssicherungen nach RSA 21 bestehen
Verlässliche Verkehrssicherungen nach RSA 21 sind nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern eine Frage der Verantwortung. Als Anbieter für Halteverbot und Verkehrssicherung in Lüneburg gewährleisten wir, dass keine Maßnahme ohne entsprechende Absicherung erfolgt.
Die Richtlinien RSA 21 haben sich über Jahre hinweg als fachlich durchdachtes Regelwerk bewährt. Sie ermöglichen eine standardisierte Planung und gleichzeitig eine flexible Umsetzung für unterschiedliche Gegebenheiten. Ihre Einhaltung ist damit nicht nur ein Gebot der Sicherheit, sondern auch der Effizienz.
Nicht selten entstehen bei nicht ordnungsgemäßer Absicherung rechtliche Konsequenzen. Diese können von Bußgeldern bis hin zu Haftungsfragen reichen. Indem wir die RSA 21 vollständig anwenden, beugen wir solchen Risiken vor. So schaffen wir Vertrauen – bei unseren Kundinnen und Kunden ebenso wie bei den zuständigen Behörden.
Kontaktieren Sie uns für verlässliche Verkehrssicherungen nach RSA 21
Wenn Sie eine Baustelle, einen Umzug oder eine Veranstaltung planen, bei der Verkehrsflächen betroffen sind, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Seite. Wir kümmern uns um die korrekte Umsetzung aller Maßnahmen gemäß den Vorschriften der RSA 21.
Unser Team in Lüneburg berät Sie umfassend, prüft die Anforderungen Ihrer Maßnahme und sorgt für eine professionelle Verkehrsabsicherung – mit allen benötigten Genehmigungen, Schildern und Sperreinrichtungen. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular auf der Webseite oder rufen Sie uns direkt an. Wir sind kurzfristig für Sie erreichbar und bieten Lösungen, die rechtssicher und effizient sind.
Relevanz der Verkehrssicherungen nach RSA 21 für Städte wie Lüneburg
Lüneburg ist eine wachsende Stadt mit einer dichten Infrastruktur. Hier finden regelmäßig Bauarbeiten, Lieferverkehre und Veranstaltungen statt. Umso wichtiger ist eine strukturierte Herangehensweise an die Verkehrssicherung. Die Anwendung der RSA 21 bringt hier klare Vorteile: weniger Verkehrschaos, mehr Übersichtlichkeit und erhöhte Sicherheit.
Insbesondere in verkehrssensiblen Zonen wie der Innenstadt oder an Schulwegen gewährleisten wir mit Verkehrssicherungen nach RSA 21 ein hohes Maß an Schutz. Unsere Einsätze tragen dazu bei, dass der Verkehrsfluss erhalten bleibt und gleichzeitig kein erhöhtes Risiko für Unfälle entsteht.
Durch die einheitliche Anwendung der Regelpläne können wir schnell und präzise handeln – unabhängig davon, ob es sich um eine Kleinmaßnahme oder ein größeres Projekt handelt. Die Richtlinien sind so konzipiert, dass wir sowohl planbare als auch kurzfristige Vorhaben effizient umsetzen.