Verständnis und Anpassung an die neue Bußgeldkatalog-Verordnung

Halteverbotszone mit zwei Falschparkenden Autos

In Anbetracht der jüngsten Änderungen in der Bußgeldkatalog-Verordnung ist es essentiell, sich mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen. Bei Halteverbot-Lüneburg nehmen wir uns diese Änderungen zur Herzen und möchten unseren Kunden dabei helfen, die Regeln besser zu verstehen.

Die Neuerungen im Überblick

Am 19. Oktober 2021 wurde eine Neuauflage der Bußgeldkatalog-Verordnung angekündigt und am 9. November desselben Jahres ist diese in Kraft getreten. Die Überarbeitung dieser Verordnung brachte zahlreiche Änderungen mit sich, vor allem hinsichtlich der Sicherheit im Straßenverkehr. Neben allgemeinen Änderungen betreffen diese Neuerungen insbesondere Rad- und Fußgänger.

Halteverbotsschild markiert Umzugszone

Verschärfung der Regeln für Parken und Halten

Der Gesetzgeber erhöhte die Bußgelder für unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen sowie unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen und das Parken in zweiter Reihe. Die Geldstrafen für solche Verkehrsverstöße können nun bis zu 110 Euro betragen. In bestimmten Fällen kann das verbotswidrige Parken oder Halten sogar zur Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister führen.

Darüber hinaus gelten strengere Regeln und höhere Geldstrafen für das unberechtigte Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge. Gleiches gilt für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich scharfer Kurven sowie für allgemeine Halt- und Parkverstöße.

Unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse

Auch für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse gibt es nun härtere Strafen. Bildet man keine Rettungsgasse oder nutzt man sie unerlaubterweise, so kann dies mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet werden.

Sonstige Regelverstöße

Weitere Verstöße wurden ebenfalls mit höheren Strafen belegt, darunter die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge. Darüber hinaus das sogenannte Auto-Posing und Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Halteverbot-Lüneburg und die neue Bußgeldkatalog-Verordnung

Als verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer bei Halteverbot-Lüneburg sind wir bestrebt, unseren Kunden bei der Anpassung an die neuen Bestimmungen zu helfen. Wir bieten verschiedene Kontaktmöglichkeiten an, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website, auf der sie direkt einen online-Antrag stellen können.

Auf Basis der Informationen von ADAC, StVO und BMVI, haben wir einen ausführlichen Leitfaden erstellt. Dieser dient um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung zu geben.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Änderungen dazu dienen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer zu schützen. Wir bei Halteverbot-Lüneburg unterstützen diese Maßnahmen voll und ganz. Außerdem engagieren wir uns dafür, dass unsere Kunden sicher und gesetzeskonform unterwegs sind.

Zusammenfassung und Fazit

Die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung bringen neue Herausforderungen mit sich, denen wir uns stellen müssen. Bei Halteverbot-Lüneburg nehmen wir diese Verantwortung ernst und tun unser Bestes, um unseren Kunden bei der Anpassung an die neuen Regeln zu helfen.