Wir von Halteverbot Lüneburg bieten Ihnen neben unseren Dienstleistungen rund um Ihre benötigte Halteverbotszone auch zusätzlich Informationen zu dem Thema Halteverbot an . Denn wir sind Ihr Experte und falls Sie trotzdem noch Fragen zu etwas bezüglich Halteverbote haben, dann schauen Sie entweder gerne in unserem FAQ vorbei oder kontaktieren Sie uns gerne auch direkt.
Halteverbot zusammengefasst
- Halteverbote werden von den Behörden festgelegt und stellen ein Parkverbot in den jeweils gekennzeichneten Bereichen dar. Privatpersonen können auch bei bestimmten Umsätzen eine Halteverbotszone einrichten lassen.
- Es gibt einen Unterschied zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot. Beim eingeschränkten Halteverbot darf man nicht parken, aber für höchstens drei Minuten kurz halten.
- Das nicht Beachten von Halteverboten wird mit Verwarnungsgeldern bestraft.
Die wichtigsten Fragen zum Halteverbot kurz beantwortet:
Was ist ein Halteverbot?
Das Halteverbot wird gesetzlich in §12 StVO geregelt. Ein Halteverbot wird durch ein bestimmtes Verkehrsschild gekennzeichnet. In diesen öffentlichen Bereichen im Straßenverkehr herrscht ein Parkverbot. Das Halteverbot wird noch in eigeschränktes und absolutes Halteverbot unterschieden.
Worin unterscheiden sich eingeschränktes und absolutes Halteverbot?
Beim absolutem Halteverbot gilt ein vollständiges Parkverbot. Beim eingeschränkten Halteverbot dahingegen, darf man zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen kurz für maximal drei Minuten halten. Dabei darf der Fahrer aber das Fahrzeug nicht soweit verlassen, sodass es außerhalb der Blickweite ist.
Wie weit reicht ein Halteverbot?
Die Reichweite eines Halteverbots wird durch weiße Pfeile auf dem Verkehrsschild gekennzeichnet. Wenn diese fehlen, reicht die Halteverbotszone für den gesamten Bereich.
Welche Höhe beträgt ein Verwarngeld für das nicht beachten eines Halteverbots?
Die Höhe des Verwarngeldes ist immer unterschiedlich und hängt davon ab, inwieweit der Straßenverkehr durch Ihr Falschparken behindert wurde. Durchschnittlich liegen die Bußgelder aber bei ca. 20€. Wenn Sie durch das Falschparken Einsatzfahrzeuge beeinträchtigen oder eine Feuerwehrzufahrt blockieren, fallen die Bußgelder deutlich höher aus.
Welche Folgen hat das nicht beachten eines Halteverbots in der Probezeit?
Bei einem zweifachen Halteverbot Verstoß gegen ein absolutes Halteverbot in einer Feuerwehrzufahrt oder bei einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen, kann es zu einer Probezeitverlängerungen kommen. Bei allen anderen Parkverstößen grundsätzlich nicht.
Spezialfälle bei Halteverbotszonen
Es gibt unterschiedliche Halteverbotszonen, die das absolute oder eingeschränkte Halteverbot auf eine bestimmte Zeit oder für bestimmte Fahrzeuge eingrenzen. Diese Spezialfälle werden durch ein Zusatzschild unter dem eigentlichen Verkehrsschild gekennzeichnet. Im folgenden finden Sie einige Beispiele für Zusatzschilder:
- Parken mit Parkscheibe: In dieser Zone dürfen Sie mit dem Auslegen einer Parkscheibe parken.
- Parken mit Parkschein: In dieser Zone dürfen Sie gegen die Bezahlung einer Gebühr für eine bestimmte Parkzeit parken.
- Bewohner mit Parkausweis: In dieser Zone dürfen Sie als Bewohner mit einem bestimmten Parkausweis parken.
- Schwerbehinderte mit Parkausweis: In dieser Zone dürfen Sie mit einem Behindertenausweis parken.
- Halteverbot auf dem Seitenstreifen: In dieser Zone dürfen Sie nicht auf dem Seitenstreifen halten oder parken.
- Einsatzfahrzeuge frei: In dieser Zone dürfen Einsatzfahrzeuge halten und sind ausgenommen vom Halteverbot.
Weiterer Spezialfall: Kurzzeitige Halteverbotszone
Wenn Sie als Privatperson für einen Umzug, Bauarbeiten oder für größere Lieferungen eine freie Parkfläche benötigen, kann eine kurzzeitige Halteverbotszone beantragt und eingerichtet werden. Und genau das können wir von Halteverbot Lüneburg für Sie in Lüneburg und in der gesamten Region tun. Damit sparen Sie sich jeglichen bürokratischen Aufwand, die ganze Arbeit für das Aufstellen und Auflösen der Halteverbotszone und alles was dazu gehört. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen möchten. In unserem FAQ finden Sie noch weitere Fragen zu unseren Leistungen beantwortet.